KOSTEN

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KOSTEN
Kosten


Was kostet Sie die anwaltliche Dienstleistung?

Grundsätzlich wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, wobei die Höhe des Streitwerts maßgebend ist.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt Herr Rechtsanwalt Kanseas auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherungsgeber. Nach der Zusage erfolgt die Abrechnung dann direkt über die rechtsanwaltliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und lediglich über geringe finanzielle Mittel verfügen, stehen Sie keinesfalls schutzlos da. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, im außergerichtlichen Verfahren einen Berechtigungsschein bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts Ihres Wohnortes oder im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Um Ihnen den Überblick zu vereinfachen, können Sie unter dem Menüpunkt Formulare weitere Informationen und Hilfestellungen bekommen.

Im günstigsten Fall ist die anwaltliche Tätigkeit für Sie sogar kostenlos. Wenn die Gegenseite gänzlich unterliegt, muss sie grundsätzlich sämtliche Kosten tragen.

Sollten Sie hingegen nur eine spezielle Frage haben oder sich lediglich einen Überblick über die Rechtslage, die weitere Vorgehensweise oder Kostenrisiken verschaffen wollen, bietet Herr Rechtsanwalt Kanseas zudem die Erstellung eines Einzelgutachtens an.

Gerne werden Sie vorab hinsichtlich der Kosten von Herrn Rechtsanwalt Kanseas über die jeweilige Situation beraten und dabei unterstützt, die für Sie kostenschonendste Lösung zu finden.

Sofern Sie weitere Fragen haben, besteht neben der telefonischen Kontaktaufnahme die Möglichkeit, Ihr Anliegen per E-Mail, Fax oder Kontaktformular zu schildern. Am besten ist jedoch, Sie vereinbaren einen Termin, um in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen beantwortet zu bekommen.


Für weitere Informationen: info@kanzlei-kanseas.de

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